Hartz IV und die Folgen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts
Heute hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Berechnung der Regelsätze in Hartz IV nicht verfassungsgemäß ist. Insbesondere die angwandten Kriterien bei Kindern sind nicht transparent.
“Die Regelleistungen sowohl des Arbeitslosengeldes II für Erwachsene als auch des Sozialgeldes für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres genügen dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht”, so das Bundesverfassungsgericht.
Nun ja, was bedeutet das? Eigentlich nur, dass die Art der Berechnung nicht korrekt ist. Das Ergebnis selber wird überhaupt nicht beanstandet.
Das lässt sich nämlich aus dieser Aussage schließen: “Der Gesetzgeber ist jedoch von Verfassungswegen verpflichtet, alle existenznotwendigen Aufwendungen folgerichtig in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf – also realitätsgerecht – zu bemessen.” Es muss also nur nachvollziehbar bemessen werden. Was existenznotwendig ist, ist für jeden etwas anderes, da gibt es keine feste Grundregel. Das hat das Bundesverfassungsgericht auch nicht festgelegt.
Ist ein Kinobesuch z.B. existenznotwendig? Oder der Besuch eines Spaßbades? Gehören Reit- oder Tennisstunden dazu? Das sind alles Sachen, die der Gesetzgeber festlegt. In welcher Höhe das sein wird, das muss man sehen.Da also die bisherige Berechnung des Statistischen Bundesamtes als nicht transparent angesehen wird, kann es durchaus sein, dass wieder ein Warenkorb eingeführt wird. Möglicherweise auch mehrere Warenkörbe; einer nach dem Muster des Statistischen Bundesamtes (auf Basis der Verbrauchsausgaben der untersten 20 Prozent der nach Nettoeinkommen geschichteten alleinstehenden Haushalte) und ein Warenkorb nach altem System. Was dann in den Warenkorb hinein kommt, bleibt also dem Gesetzgeber überlassen.Einzelne Forderungen von Arbeitsloseninitiativen nach “500 Euro jetzt” sind meiner Meinung nach total an der Realität vorbei. 500 Euro hat das Bundesverfassungsgericht nicht gefordert und diesen Betrag wird es auch nicht geben.Vollkommen neben der Spur sind aber die Aufrufe der Arbeitsloseninitiativen “Eingänge von Arbeitsagenturen abzuriegeln, Hartz-IV-Empfänger zu ihren Sachbearbeitern zu begleiten und Forderungen wie “Weg mit Sanktionen!” oder “Schließt die Bundesagentur!” an Fenster und Türen der Arbeitsagenturen zu schreiben.”